Konditionen Teil I / Konditionen Teil II / Konditionen Teil III

 

Rücktritt des Gastes / Stornierung

Maßgebend für die Ermittlung der Gebührenhöhe ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus nicht nutzt ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen (z.B. bei Nichtanreise ohne vorherige Nachricht).

   
Rücktritt des Vermieters

Wird eine vereinbarte oder verlangte Zahlung vom Gast nicht, nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann anschließend anderweitig über das Ferienhaus verfügen.

Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Beherbergungsleistungen mehr.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) in Kenntnis zu setzen.


Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, falls
• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder der mitreisenden Personen oder des Nutzungszwecks, gebucht wurde;
• der Vermieter Anlass zu der Annahme hat, dass die Erbringung der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder den ordnungsgemäßen Zustand des Ferienhauses oder das Ansehen der Vermieter in der Öffentlichkeit gefährden kann;

• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


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