Rücktritt des Gastes / Stornierung | Maßgebend für die Ermittlung der Gebührenhöhe ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus nicht nutzt ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen (z.B. bei Nichtanreise ohne vorherige Nachricht). |
Rücktritt des Vermieters | Wird eine vereinbarte oder verlangte Zahlung vom Gast nicht, nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann anschließend anderweitig über das Ferienhaus verfügen. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Beherbergungsleistungen mehr. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) in Kenntnis zu setzen.
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt. |
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